18.12.2008 16:35 Uhr, Quelle: golem

VG Köln: Telekom muss IP-Adressen rausrücken

Die Telekom muss Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden Auskunft darüber erteilen, welchem Nutzer zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte IP-Adresse zugeordnet war. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln. (Telekom, Vorratsdatenspeicherung)

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