Die Bundesnetzagentur hat den Mietpreis für die sogenannte letzte Meile falsch berechnet. Das hat das Verwaltungsgericht Köln (VG Köln) in einem seit 1999 laufenden Verfahren festgestellt. Mehrere Konkurrenten der Deutschen Telekom hatten gegen die durch die damalige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (heute Bundesnetzagentur) festgelegten TAL-Gebühren geklagt.