Telekommunikationsfirmen bekommen eine Entschädigung für die Vorratsdatenspeicherung. Darauf hat sich der Rechtsausschuss des Bundestages geeinigt. British Telecom (BT) hatte in Deutschland zuvor eine Aussetzung der umstrittenen Überwachungsanordnung erwirkt, weil die entschädigungslose Bespitzelung verfassungswidrig sein könnte. (VoIP, Vorratsdatenspeicherung)