Apple legt im Rechtsstreit mit dem Mac-Clone-Hersteller Psystar noch einen drauf. Die Anwälte des Unternehmens haben die laufende Klage abgeändert , um neben den anderen Klagepunkten auch auf den Digital Millennium Copyright Act zu verweisen. Das US-Bundesgesetz aus dem Jahr 1998 verbietet es, ein System zu umgehen, das Copyright-Verletzungen