In der letzten Novemberwoche hat Apple die Art der Anklage im Prozess gegen Psystar, Anbieter von Mac-Klonen, geändert, so berichtet Computerword (http://www.computerworld.com/action/article.do?command=viewArticleBasic&taxonomyName=Macintoshes&articleId=9121798&taxonomyId=163&pageNumber=1).
Hatte Apple sich in seiner Anklage vom 3. Juli 2008 (http://www.maclife.de/index.php?module=Pagesetter&func=viewpub&tid=1&pid=8654) noch auf Bruch des Endbenutzerlizenzvertrages (EULA), ändert der Computerhersteller die Klage jetzt auf Umgehung des Urheberrechts-Kopierschutzes und beruft sich dabei auf den Digital Millennium Copyright Act (DMCA). Der DMCA ist ein umstrittenes Gesetz, das die Rechte von Copyright-Inhabern in Zeiten der verlustfreien Kopie von urheberrechtlich geschütztem Material ermöglicht sichern soll. Das Gesetz kriminalisiert Methoden zum Umgehen von Kopierschutzmechanismen (DRM), wie Sie etwa Apple bei Musik aus dem iTunes Store oder eben zum Schutz von Mac OS X einsetzt. Der Endbenutzerlizenzvertrag h