Im Gesetz steht es anders, aber der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Käufer bei einer Ersatzlieferung für eine mangelhafte Ware keinen Wertersatz für die Nutzung der Geräte zahlen muss. Das Urteil bringt Hardwarekäufern einige Vorteile. (Rechtsstreitigkeiten)