Die GEMA ist mit einem Eilantrag gegen die EU-Kommission vor dem Europäischen Gericht in erster Instanz gescheitert. Die GEMA war gegen eine Entscheidung der EU-Kommission vorgegangen, die Wahrnehmungsverträge zu verbieten, die den Verwertungsgesellschaften die Hoheit in ihren jeweiligen Ländern sichern, aber dadurch auch einen Wettbewerb untereinander unterbinden.