Das Verwaltungsgericht Wiesbaden sieht keine Rechtsgrundlage für die Erhebung von Rundfunkgebühren auf internetfähige PCs. Es gab der Klage eines IT-Fachmanns statt, der sich gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren auf seinen beruflich genutzten Computer zur Wehr setzte. (GEZ)