Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat mit einem heutigen Urteil (Az. 4 A 109/07, PDF) die Musik- und Sportgemeinschaft Peine-Ilsede e.V. von der Rundfunkgebührenpflicht für ihren PC befreit. Der Verein hatte mit der Begründung geklagt, der PC diene ausschließlich zur Verwaltung der Vereinsmitglieder und nicht zum Empfang von Rundfunkprogrammen.