Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für Telefon und Internet nach einem erneut eingegangenen Eilantrag zum zweiten Mal eingeschränkt. Gemäß der Anordnung dürfen Telekommunikationsunternehmen gespeicherte Verbindungsdaten bis zu der endgültigen Entscheidung des ersten Senats nur nur noch bei dringender Gefahr für Leib und Leben einer Person, oder wenn es um die Sicherheit des Bundes oder eines Landes geht, an die Polizei übermitteln. Auch die Weitergabe an den bayerischen Verfassungsschutz wurde eingeschränkt. Mit einem endgültigen Urteil ist allerdings nicht vor dem nächsten Jahr zu rechnen.