Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittenen Vorratsdatenspeicherung mit einer heute veröffentlichten Entscheidung noch stärker eingeschränkt. Die einstweilige Anordnung vom März 2008 wurde dahingehend erweitert, dass die Weitergabe gespeicherter Nutzungsdaten von Telefon-, Internet- und E-Mail-Diensten nur dann an Behörden wie der P