Nach schwierigen Verhandlungen hat die große Koalition nun die neue Regelung des Bundeskriminalamtes - befristet - akzeptiert: Beamten können zukünftig zum Zwecke der Prävention terroristischer Aktivitäten Rasterfahndungen durchführen, Telefongespräche und Gespräche übers Internet abhören, Verbindungs- und Standortdaten abfragen, mit versteckten