Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Vorratsdatenspeicherung weiter eingeschränkt. Karlsruhe hat damit seine einstweilige Anordnung vom März 2008 erweitert und erlaubt bis zu einer endgültigen Entscheidung die Weitergabe von Telefon- und E-Mail-Daten an die Behörden nur noch in sehr wichtigen Fällen. (Vorratsdatenspeicherung)