Das Oberlandesgericht Köln hat eine Entscheidung des Kölner Landgerichts zur Herausgabe von Providerdaten teilweise aufgehoben. Es bestätigte aber die Auffassung, dass mit der Veröffentlichung eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einer Tauschbörse eine Urheberrechtsverletzung gewerblichen Ausmaßes erreicht sein kann. (Urheberrecht, Vorratsdatenspeicherung)