30.10.2008 18:21 Uhr, Quelle: WinFuture.de
Telekom muss Call-by-Call und Preselection zulassen
Die Deutsche Telekom ist vor Gericht mit ihrem Widerspruch gegen eine Verordnung der Bundesnetzagentur gescheitert, wonach sie weiterhin Call-by-Call und Preselection anbieten muss. Das Gericht bestÃĪtigte in (weiter lesen)
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