24.10.2008 12:05 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Gericht: Speicherpflicht ohne Entschädigung ist unzulässig

Ohne eine angemessene Entschädigung sind Telefonnetzbetreiber nicht zur Mitwirkung an der Vorratsdatenspeicherung verpflichtet. Das geht aus einer

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