Der Telekommunikationskonzern BT (British Telecom) war mit einer Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung erfolgreich. BT Deutschland hat eine Aussetzung der umstrittenen Überwachungsanordnung erwirkt, weil die entschädigungslose Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig sein könnte. (Vorratsdatenspeicherung, Entscheider)