Der umstrittene "Intranet-Paragraph" 52a des Urheberrechtsgesetzes wird um vier Jahre bis Ende 2012 verlängert. Damit dürfen Schulen und Hochschulen weiterhin urheberrechtlich geschützte Inhalte für den Unterricht in geringem Umfang im Intranet bereitstellen. (Urheberrecht)