Der Europäische Gerichtshof hat sich in Antwort auf eine Anfrage des Bundesgerichtshofs für eine weite Auslegung der EU-Datenbankrichtlinie von 1996 ausgesprochen. Dem EuGH zufolge kann die Übernahme von Elementen einer Datenbank aus einer Bildschirmanzeige eine Rechtsverletzung darstellen. (Entscheider, Urheberrecht)