Der Text des aktuellen Dokuments mit dem klangvollen Namen Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) besagt, dass alle Geräte, mit denen der Rundfunk- und Fernsehempfang möglich ist, automatisch eine Gebührenpflicht auslösen. Es könnte aber sein, dass dieser Text bald geändert wird um den neuen technischen Bedingungen Rechnung tragen zu können. Wir berichteten bereits über ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz, jetzt haben auch die Richter in Münster eine Gebührenpflicht für PCs abgelehnt.