06.10.2008 14:07 Uhr, Quelle: Toms Hardware

Vorerst keine Urheberabgaben auf PCs

Besteht für PCs allein deshalb eine Pauschal-Vergütungspflicht, weil sie der Vervielfältigung von Werken dienen können? Nein, sagt der deutsche Bundesgerichtshof — und fügt der Medienindustrie eine Schlappe zu.

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