Das Landgericht Oldenburg betrachtet bereits die Nutzung einer Tauschbörse als gewerbliches Handeln. Provider müssen nach der seit Anfang September 2008 geltenden Rechtslage Daten von Tauschbörsennutzern an Rechteinhaber herausgeben, sofern deren Handeln "gewerbliches Ausmaß" erreicht. (Tauschbörse)