Wie die Welt berichtet, hat das Landgericht Berlin den als "Abmahn-Anwalt" bekannten Juristen Günter Freiherr von Gravenreuth in zweiter Instanz zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Damit bestätigten die Richter ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten, das den 60-Jährigen wegen versuchten Betruges für sechs Monate ohne Bewährung in Haft schicken wollte.