In einem gestern verkündeten Urteil wurde der Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth erneut zu einer Haftstrafe verurteilt. Der als „Abmahnanwalt“ bekannt gewordene von Gravenreuth hatte vor dem Berliner Landgericht Berufung gegen ein vor einem Jahr verhängtes Urteil eingereicht. Damals wurde er zu sechs Monaten Haft verurteilt.