18.09.2008 10:06 Uhr, Quelle: WinFuture.de
Abmahnanwalt muss 14 Monate in das Gefängnis
Der bekannte Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wurde am gestrigen Mittwoch zu einer Haftstrafe von 14 Monaten verurteilt, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird. Das entschied das Landgericht (weiter lesen)
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