Das Landgericht Düsseldorf hat auf Antrag von Brother am 11. September in Eilverfahren zwei einstweilige Verfügungen wegen gegen Pelikan sowie German Hardcopy (GEHA) erlassen. Beide vertreiben Tintenpatronen, die zu Brother-Geräten kompatibel sind. Dadurch sieht Brother einige seiner gewerblichen Schutzrechte verletzt. Pelikan und GEHA wurde durch die einstweiligen Verfügungen der Verkauf von derartigen Tintenpatronen untersagt. Beide haben noch die Möglichkeit, Berufung einzulegen.