Usedsoft hat im Streit mit Microsoft um Rechtmäßigkeit und Ablauf des Handels mit Software aus zweiter Hand einen weiteren Teilerfolg errungen: Der Softwarehersteller vermeidet eine einstweilige Verfügung, indem er von sich aus zusichert, zwei seiner zuletzt getroffenen Aussagen zum Handel mit Gebrauchtsoftware nicht mehr zu wiederholen.