Zum 1. September 2008 ist eine Reihe von Ă„nderungen im Urheberrecht in Kraft getreten. Rechteinhaber haben einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegen Internetprovider bekommen. Nun haben Gerichte erste Anordnungen zur Herausgabe von Nutzerdaten erlassen. (Urheberrecht)