Anfang dieser Woche trat das „Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“ in Kraft, mittlerweile gab es eine erste richterliche Entscheidung, die vor allem der Begriffsklärung dient. Dabei wurde festgestellt, welcher Umfang an illegal heruntergeladenen Medien einem gewerblichen Ausmaß entspricht.