Am Montag, den ersten September, tritt das im April verabschiedete „Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“ in Kraft. Damit wird es möglich, dass Rechteinhaber in besonderen Fällen IP-Adressen von Filesharern direkt erfragen können, ohne den Umweg über die Staatskanzleien nehmen zu müssen.