Ein US-Bundesgericht im kalifornischen San José hat eine im Jahr 2006 von der IO Group eingereichte Urheberrechtsklage gegen den Videodienst Veoh zurückgewiesen. Der zuständige Richter begründete seine Entscheidung damit, dass Veoh unter dem Schutz des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) stehe, laut dem ein Anbieter nur dann bestraft werden kann, wenn er Kenntnis von illegalen Inhalten hat und diese auf Anforderung nicht entfernt.