Ein kalifornisches Gericht hat den Online-Video-Dienst Veoh vom Vorfwurf der Copyright-Verletzung freigesprochen. Wie bei YouTube können Nutzer auch bei Veoh Videos hochladen, bei Veoh allerdings in unbeschränkter Länge. Dabei kann sich der Anbieter auf Ausnahmebestimmungen im Digital Millennium Copyright Act (DMCA) berufen, entschied das Gericht. (Urheberrecht, Video-Community)