Mobilfunkmasten rufen keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervor, urteilte das Verwaltungsgericht Koblenz in einem aktuellen Fall. Das Gericht sah keine Gesundheitsgefahr für Mobilfunkanlagen, die die geltenden Grenzwerte für elektromagnetische Felder einhalten. Bei der Eilentscheidung beruft sich das Gericht vornehmlich auf eine umstrittene Handystudie des Bundes. (Rechtsstreitigkeiten)