Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik hat im Namen von über 34.000 Bundesbürgern beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Antrag (PDF) auf einstweilige Aussetzung des Gesetzes zur Vorratsspeicherung aller Verbindungs-, Standort- und Internetzugangsdaten in Deutschland eingereicht. Nachdem ein ähnlicher Antrag im März lediglich dazu geführt hatte, dass das Bundesverfassungsgericht die Herausgabe von Verbindungsdaten auf schwere Straftaten beschränkte, rechnen sich die Beschwerdeführer diesmal gute Chancen auf eine Aussetzung der Datenspeicherung selbst aus.