Der Kosmetikhersteller L'Oréal ist vor einem belgischen Gericht dem Onlineauktionshaus eBay unterlegen. L'Oréal wollte erreichen, dass eBay alle Angebote vorab auf Fälschungen überprüft. Nach dem Urteil reicht es jedoch aus, dass das Auktionshaus Fälschungen entfernt, wenn das Unternehmen davon Kenntnis bekommt. (Entscheider, eBay)