11.08.2008 17:50 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Urteil: Vater muss nicht für Klingelton-Abo zahlen

Der Vater einer Minderjährigen muss dem Klingeltonanbieter Jamba nicht die Gebühren für das Klingeltonabo in Höhe von 63,33 Euro erstatten. Das hat jetzt das Amtsgericht Berlin Mitte entschieden (Az. 12 C 52/08).

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