04.08.2008 15:20 Uhr, Quelle: CHIP

Raubkopierer: Verfolgung erst ab 200 Downloads

Die Generalstaatsanwaltschaften wehren sich jetzt offenbar gegen die ausufernden Abmahnungen von Filesharern. Die Behörden empfahlen Mitte Juni, die Strafverfolgung auf gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen zu beschränken.

Weiterlesen bei CHIP

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz