04.08.2008 12:35 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland
US-Zöllner dürfen Notebooks beliebig lange beschlagnahmen
Wie das US-Ministerium für Heimatschutz (DHS) mitteilt, dürfen Zöllner an Flughäfen Laptops für einen unbegrenzten Zeitraum beschlagnahmen. Diese Regelung gilt nicht nur bei der Einreise in die USA, sondern auch bei der Ausreise, einer erneuten Einreise, bei der Durchreise in ein anderes Land oder beim Zuzug in die USA. Neben Notebooks dürfen die Zöllner auch andere elektronische Speichergeräte wie MP3-Player, Flash-Speicher, DVDs, Mobiltelefone, Pager oder Videobänder durchsuchen, ganz oder teilweise kopieren sowie beschlagnahmen.
Weiterlesen bei ZDNet Deutschland