Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat 19 deutsche Mobilfunkanbieter abgemahnt, weil sie unzulässige Klauseln in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haben. Vor allem Regelungen zu Preis- und Leistungsänderungsvorbehalten, zur Haftung sowie Kündigungsklauseln fallen zuungunsten der Verbraucher aus. (Rechtsstreitigkeiten)