31.07.2008 16:20 Uhr, Quelle: MacNews

Gericht erklärt PC-Rundfunkgebühren für verfassungswidrig

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat in der ersten Instanz einen GEZ-Gebührenbescheid für einen internetfähigen PC für nichtig erklärt. Ein Rechtsanwalt wehrte sich gegen die Gebührenpflicht: Da er den PC nicht zum Rundfunkempfang oder zum Abrufen des Internetangebotes der Rundfunkanstalten nutze, wäre eine Gebührenpflicht verfassungswidrig.

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