Ein Rechtsanwalt hat erfolgreich gegen die Gebühren geklagt, die die GEZ seit rund eineinhalb Jahren auf PCs erhebt. Es sei verfassungswidrig, ihn zu monatlichen Rundfunkgebühren von 5,52 Euro heranzuziehen, so der Anwalt. Er verwende seinen Rechner ja nicht für den Radio- und TV-Empfang. Vielmehr nutze er den Internetzugang zum Zugriff auf Rechtsprechungsdatenbanken, für sonstige beruflich bedingte Recherchen sowie zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung.