Aufatmen für Home-Office-Nutzer: Wer in seiner privaten Wohnung einen beruflich genutzten Computer beheimatet, muss keine zusätzliche Rundfunkgebühr zahlen. Diese hatte die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zwar in vielen Fällen in der Höhe von 5,52 Euro pro Monat erhoben, doch sei dies rechtswidrig, urteilte nun das Verwaltungsgericht Braunschweig: Derartige Zweitgeräte seien vielmehr gebührenfrei.