17.07.2008 17:35 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Urteil: Privatleute dürfen keine Kopierschutz-Knacktools anbieten

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden (I ZR 219/05), dass auch Privatpersonen, die Programme zur Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern zum Kauf anbieten, von den Tonträgerherstellern auf Unterlassung und Erstattung der Abmahnkosten in Anspruch genommen werden können.

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