Das Verwaltungsgericht Braunschweig und die GEZ sind unterschiedlicher Auffassung, welche Abgaben auf PC-Benutzer mit einem heimischen Arbeitsraum zukommen. Keine zusätzlichen, entschied das Gericht: Wer schon die normalen GEZ-Gebühren für ein Rundfunkempfangsgerät in den eigenen vier Wänden bezahlt, darf für einen Home-Office-PC nicht