Für Kopiergeräte, mit denen Datenträger wie CDs oder DVDs ohne Computer vervielfältigt werden können, besteht kein Anspruch auf eine urheberrechtliche Gerätevergütung. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit eine Klage der Verwertungsgesellschaft Wort abgewiesen. (Urheberrecht)