Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat im Streit mit dem Payback-Betreiber Loyalty Partner einen Teilsieg errungen. Der Bundesgerichtshof entschied, Verbraucher müssten der Zusendung von Werbung per E-Mail und SMS explizit zustimmen. Die von Loyalty Partner in ihren Verträgen gewählte Opt-out-Formulierung, mit der Payback-Nutzer der Werbezusendung explizit widersprechen müssen, ist damit unwirksam.