08.07.2008 13:07 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Urteil: Bank haftet für Schäden durch Phishing

Laut einem allerdings noch nicht rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts Wiesloch haftet eine Bank für Schäden, die ihren Kunden durch Phishing-Angriffe entstehen, sofern deren Computer gemäß den "durchschnittlichen Sorgfaltsanforderungen" geschützt sind. Darunter versteht das Gericht konkret den Einsatz eines Antivirenprogramms. Die Installation einer Firewall oder die regelmäßige Aktualisierung der Software wurde nicht berücksichtigt. Experten schließen nicht aus, dass das Urteil zum Präzedenzfall wird und künftig alle Banken zur Haftung verpflichtet.

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