Wenn ein Onlinebanking-Kunde seinen Rechner ausreichend gesichert hat, muss seine Bank im Falle eines Phishing-Angriffs haften. Das entschied das Amtsgericht Wiesloch. Dabei ist nach Auffassung des Gerichts eine Antivirensoftware ausreichend, eine Firewall ist nicht erforderlich. (Finanzsoftware, Rechtsstreitigkeiten)