Das Oberlandesgericht München (Aktenzeichen 6 U 2759/07) hat gestern im Rechtsstreit zwischen Oracle und Usedsoft die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt. Demnach ist der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen von Oracle untersagt. Vor zwei Jahren hatte das Oberlandesgericht München im einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, dass dadurch die Urheberrechte von Oracle verletzt würden.