Die Bundesregierung hat in den letzen Jahren umfassende Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation beschlossen. Für die Bereitstellung der entsprechenden Infrastruktur müssen die Telekommunikationsanbieter sorgen. Für die Finanzierung auch. Das Berliner Verwaltungsgericht sieht darin jedoch eine Verletzung des Grundgesetzes. (Vorratsdatenspeicherung)